Ihr Imagefilm läuft — nur der Ton läuft nicht immer mit. Seit dem 28. Juni 2025 entscheidet nicht mehr der Geschmack über Untertitel, sondern das Gesetz. Und ein Verstoß kann bis zu 100.000 Euro kosten.
Ein Maschinenbauer aus dem Rhein-Neckar-Kreis stellt seinen neuen Imagefilm online, sauber eingebettet in den Produktbereich der Website. Bildgewaltig, professionell vertont — nur ohne eine einzige Zeile Untertitel. Was gestern eine reine Stilfrage war, ist heute ein Rechtsverstoß mit Ansage: Sobald das Video Teil der digitalen Dienstleistung ist, verlangt das BFSG seit dem 28. Juni 2025 Untertitel, Transkription und Bedienbarkeit für alle. Der schöne Film wird so vom Aushängeschild zum Haftungsrisiko.
Stichtag: Seit diesem Tag gilt das BFSG für B2C-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Höchstbußgeld für schwere Verstöße nach § 37 BFSG.
der Konsumenten schauen Videos in der Öffentlichkeit ganz ohne Ton.
Quellen: [Gesetze im Internet – § 37 BFSG](https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__37.html) (2025) · [e-recht24](https://www.e-recht24.de/ecommerce/13421-barrierefreie-videos.html) (2025) · [Forbes / Verizon Media](https://www.forbes.com/sites/tjmccue/2019/07/31/verizon-media-says-69-percent-of-consumers-watching-video-with-sound-off/) (2019).
Was das BFSG für barrierefreie Videos und Untertitel zur Pflicht macht
Erst verstehen, wann ein Video überhaupt betroffen ist. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz greift seit dem 28. Juni 2025 für B2C-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Für Videos heißt das: Nicht jeder Clip fällt darunter, aber jeder, der Teil der digitalen Dienstleistung ist — Produkt- und Erklärvideos, Online-Kurse, Support-Portale. Wo das zutrifft, reicht schöne Optik nicht mehr. Gefordert sind Untertitel, eine Audiodeskription für rein visuelle Inhalte, eine Transkription (inklusive Sprecherwechsel und relevanter Soundeffekte), Tastaturzugang zum Player und Kompatibilität mit Screenreadern. Genau diese Bauweise denken wir bei jeder Bewegtbild-Produktion von Anfang an mit — statt sie hinterher aufzuschrauben.
Und das Beste an dieser Pflicht: Sie zahlt direkt auf Ihre Reichweite ein. Wer im Zug, im Wartezimmer oder im Großraumbüro scrollt, hat den Ton aus. Ohne Text im Bild ist Ihr Film für diese Menschen ein stummes Standbild — mit Untertiteln wird er zur Botschaft, die ankommt.
Quelle: [Forbes / Verizon Media & Publicis Media](https://www.forbes.com/sites/tjmccue/2019/07/31/verizon-media-says-69-percent-of-consumers-watching-video-with-sound-off/) (2019).
Quellen (Marktrichtwerte): [Amberscript](https://www.amberscript.com/de/preise/) (2026) · [pionierfilm.de](https://pionierfilm.de/blog-ratgeber/was-kosten-untertitel/) (2025).
Wer betroffen ist — und welche Videos aufatmen dürfen
Nicht jeder muss ab morgen nachvertonen. Ausgenommen von der Dienstleistungspflicht sind reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen. Und ganz wichtig für alle mit gefülltem Video-Archiv: Bestandsvideos, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, müssen nicht rückwirkend angepasst werden. Die Falle liegt im Detail — wer ein solches Altvideo neu schneidet, neu vertont oder frisch auf einer Dienstleistungsseite einbindet, holt es damit zurück in die Pflicht. Im Zweifel entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern die konkrete Rolle des Videos im digitalen Angebot.
Die gute Nachricht: Der Aufwand ist planbar. Die vorgelagerte Transkription, die zugleich die Basis für saubere Untertitel bildet, liegt marktüblich zwischen 50 und 200 Euro. Automatische KI-Untertitel gibt es bereits ab wenigen Euro pro Stunde Material — ideal für schnelle Social-Cuts, für den rechtssicheren Imagefilm empfiehlt sich die geprüfte, manuelle Variante. Wer den größeren Rahmen sucht, findet in unserem Beitrag zu den Imagefilm-Kosten 2026 die passende Einordnung.
Denn neben dem Bußgeld lauert ein zweites Risiko, das gern unterschätzt wird: Ein nicht-barrierefreies Video, das unter das BFSG fällt, ist ein Angriffspunkt für Abmahnungen durch Wettbewerber. Das macht die Untertitelung zur günstigsten Rechtsschutzversicherung, die ein Film haben kann — und nebenbei zur besten Reichweiten-Investition.
Fazit
Barrierefreie Videos mit Untertiteln sind seit dem 28. Juni 2025 keine Kür mehr, sondern für betroffene Dienstleistungen Pflicht. Für Unternehmen im Rhein-Neckar-Raum heißt das: den eigenen Video-Bestand ehrlich prüfen, neue Filme von Grund auf barrierefrei denken. Der Aufwand ist überschaubar, das Bußgeldrisiko mit bis zu 100.000 Euro nicht — und dass 80 Prozent der Zuschauer ein Video mit Untertiteln eher bis zum Ende schauen, nimmt man gern mit. Pflicht, die Reichweite schenkt: So sieht ein guter Deal aus.
REWLO Medienwerk ist Ihre Agentur für Bewegtbild, Fotografie, KI und Marketing — aus Heidelberg, mit Kunden im Rhein-Neckar-Raum, in Süddeutschland und der Schweiz. Mehr unter /leistungen.