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E-Commerce 22. Oktober 2026 · REWLO Medienwerk

Webshop erstellen lassen in der Schweiz: Was zählt (TWINT, MWST, bexio, Versand)

Entscheidungshilfe für Schweizer KMU: Plattformwahl, TWINT im Checkout, Preise inklusive MWST, Anbindung an Buchhaltung und ERP, Versand über die Grenze und Datenschutz. Ohne Preisliste, dafür mit Quellen. Stand: 22.10.2026.

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Webshop erstellen lassen in der Schweiz: Was zählt (TWINT, MWST, bexio, Versand)

Symbolbild, mit KI erstellt

Einen Webshop aufzusetzen, dauert heute ein Wochenende. Einen Webshop, der in der Schweiz sauber verkauft, ohne dass jemand nachts Bestellungen in die Buchhaltung tippt, dauert etwas länger. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es dabei ankommt. Damit Sie Offerten vergleichen können statt Versprechen.

Stand: 22.10.2026. Ohne Preise, mit Quellen.

Hier stehen keine Franken, weil ein Webshop mit zwanzig Produkten und einer mit Händlerpreisen, drei Sprachen und ERP-Anbindung so viel gemeinsam haben wie ein Velo und ein Lieferwagen. Gesetze, Steuersätze und Anbieterbedingungen ändern sich. Jede Aussage hat deshalb eine Quelle zum Nachlesen. Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz beantwortet

  • Erst der Ablauf, dann die Plattform. Wer kauft, wie viele Produkte, welche Sprachen, welche Systeme dahinter? Erst dann lohnt der Blick auf Shopify, Shopware und Co.
  • TWINT gehört in den Checkout. Laut TWINT akzeptieren 86 % der Onlineshops die App. Eingebunden wird sie über einen Zahlungsdienstleister oder ein Plugin.
  • Preise inklusive MWST, in Franken. So verlangt es die Preisbekanntgabeverordnung für Angebote an Schweizer Konsumenten.
  • Bestellungen nicht abtippen. bexio und Abacus lassen sich anbinden, per App oder eigener Schnittstelle.
  • Grenze einplanen. Versand in die EU heisst Ausfuhr, Einfuhrumsatzsteuer und allenfalls EU-Recht.
  • Datenschutz und Impressum sind Pflicht, auch für kleine Shops.

Erst der Ablauf, dann die Plattform

Die häufigste Fehlentscheidung bei Webshops ist nicht die falsche Plattform. Es ist die Plattform, die vor dem Ablauf gewählt wurde. Diese Fragen sollten beantwortet sein, bevor jemand ein Theme aussucht:

FrageWarum sie zählt
Verkaufen Sie an Private, an Firmen oder an beide?Händlerpreise, Rechnungskauf und Freigaben sind im B2B Alltag und nicht bei jeder Plattform im Standard enthalten.
Wie viele Produkte und Varianten haben Sie?Zwanzig Produkte pflegt man von Hand. Zweitausend kommen besser aus dem ERP.
In welchen Sprachen verkaufen Sie?Deutsch, Französisch, Italienisch: Jede Sprache braucht Texte, Rechtstexte und E-Mails.
Nur Schweiz oder auch EU?Zoll, Steuern und Recht unterscheiden sich, und nicht jede Zahlungsart funktioniert grenzüberschreitend.
Welche Systeme laufen schon?Buchhaltung, Warenwirtschaft, Lager, Versand: Der Shop muss mit ihnen reden, nicht umgekehrt.
Wer pflegt den Shop im Alltag?Ein gemieteter Shop braucht weniger Technik im Haus, ein selbst betriebener mehr Kontrolle und Wartung.

Der Markt ist da, aber er ist kein Selbstläufer. Der Schweizer Online-Konsum ist 2025 erneut um 6 % gewachsen, und die grossen Marktplätze haben ihre Position behauptet. Ihr Shop konkurriert also nicht nur mit dem Laden um die Ecke, sondern mit Plattformen, die Lieferung, Zahlung und Rückgabe perfektioniert haben. Gewinnen lässt sich dort mit Sortiment, Beratung und einem Ablauf, der nicht holpert.

Quelle: Handelsverband.swiss: Facts zur Schweiz (Erhebung mit NIQ/GfK und der Schweizerischen Post)

Gemietet oder selbst betrieben

Shopsysteme gibt es grob in zwei Bauarten. Beim gemieteten Shop (Software as a Service) betreibt der Anbieter Server, Updates und Sicherheit, Sie mieten die Software im Abo. Beim selbst betriebenen Shop läuft die Software auf einem Server Ihrer Wahl, mit vollem Zugriff auf den Code, aber auch mit voller Verantwortung für Updates und Betrieb. Shopify gehört zur ersten Bauart, Shopware gibt es in beiden. Wo die Unterschiede für Schweizer KMU liegen, zeigt der Vergleich Shopify oder Shopware für Schweizer KMU.

Für die Entscheidung zählen weniger die Funktionslisten als drei Fragen: Wer pflegt den Shop? Wie speziell sind Ihre Abläufe? Und wo sollen die Daten liegen?

TWINT: in der Schweiz kein Extra

Über 6 Millionen Menschen nutzen TWINT, 2025 waren es 901 Millionen Transaktionen. Laut TWINT akzeptieren 86 % der Onlineshops die App. Wer an Schweizer Privatkunden verkauft, plant TWINT deshalb von Anfang an mit, so selbstverständlich wie die Kreditkarte.

Quelle: TWINT: Seit 10 Jahren Teil des Schweizer Alltags, 15.9.2026

Eingebunden wird TWINT über Ihren Zahlungsdienstleister oder über ein Plugin für Ihr Shopsystem. Für Händler gelten Bedingungen, etwa ein Konto bei einem Schweizer Finanzinstitut und Auszahlung in Franken. Welche Wege es gibt und was jeder voraussetzt, steht im Ratgeber TWINT im Onlineshop einbinden.

Quelle: TWINT: TWINT im Onlineshop

MWST: was im Preis stehen muss

Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz drei Mehrwertsteuersätze: 8,1 % Normalsatz, 2,6 % reduzierter Satz, etwa für viele Lebensmittel und Bücher, und 3,8 % für Beherbergung. Welcher Satz für welches Produkt gilt, gehört sauber in die Stammdaten, damit Shop, Rechnung und Buchhaltung dasselbe sagen.

Quelle: ESTV: Schweizer Mehrwertsteuersätze

Für Angebote an Konsumenten gilt die Preisbekanntgabeverordnung (PBV). Sie verlangt den tatsächlich zu bezahlenden Preis in Franken (Art. 3), und überwälzte öffentliche Abgaben wie die MWST müssen im Preis enthalten sein (Art. 4). Laut SECO gilt die PBV, wenn sich Angebote gezielt an Schweizer Kunden richten. Versandkosten dürfen separat stehen, müssen aber gut sichtbar und lesbar sein. Ein zusätzlicher Preis in Euro ist erlaubt.

Quellen: Preisbekanntgabeverordnung PBV (SR 942.211), Art. 3, 4 und 13 · SECO: FAQ zur Preisbekanntgabe

Zwei Sonderfälle sollten Sie kennen. Erstens: Ausländische Versandhändler, die Kleinsendungen in die Schweiz liefern, werden ab einer Umsatzschwelle in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig und brauchen dann einen Steuervertreter. Zweitens: Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine elektronische Plattform, die Verkäufer und Käufer zusammenbringt, gegenüber dem Käufer selbst als Leistungserbringerin (Art. 20a MWSTG). Verkaufen Sie auch über Marktplätze, klären Sie mit Ihrer Treuhand, was das für Ihre Abrechnung heisst.

Quellen: ESTV: Versandhandel und Plattformbesteuerung · ESTV: MWST-Anmeldung für die Plattformbesteuerung

Buchhaltung und ERP: wohin die Bestellung geht

Der teuerste Teil eines Webshops ist oft der unsichtbare: die Bestellung, die jemand von Hand in die Buchhaltung überträgt. Jede Übertragung kostet Zeit und erzeugt Tippfehler. Darum gehört die Anbindung in die erste Planung, nicht in Phase zwei.

Für die beiden verbreiteten Schweizer Systeme gibt es drei Wege:

  1. Fertige App oder Connector. Für bexio und Abacus gibt es Anbindungen an Shopify, Shopware, WooCommerce und andere, meist von Partnerfirmen. Schnell eingerichtet, aber mit festem Funktionsumfang.
  2. Integrationsplattform. Ein Automatisierungsdienst verbindet beide Systeme über vorgefertigte Bausteine. Gut für einfache Abläufe, weniger für Sonderfälle.
  3. Eigene Schnittstelle. Beide Systeme haben dokumentierte Programmierschnittstellen. Sinnvoll, wenn Händlerpreise, Lager, mehrere Kanäle oder spezielle Abläufe ins Spiel kommen.

Wie das im Detail aussieht, zeigen die Ratgeber bexio mit Shopify verbinden und Abacus-Schnittstelle zum Webshop. Ein Detail vorweg, weil es in vielen Projekten erst spät auffällt: In bexio lösen Produkte auf Rechnungen keine Lagerbewegung aus. Ausgebucht wird erst über Auftrag und Lieferschein. Wer Shop-Bestellungen nur als Rechnung überträgt, hat am Monatsende ein Lager, das nicht stimmt.

Quelle: bexio Hilfe: Wie das Lager funktioniert

Versand und Zoll über die Grenze

Solange Ihr Shop nur in der Schweiz liefert, bleibt der Versand eine Frage von Verpackung und Paketdienst. Sobald Kunden in Deutschland oder Österreich bestellen, wird daraus ein Ausfuhrprozess:

  • Ausfuhr aus der Schweiz. Die Ausfuhr läuft beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) über das neue System Passar. Die Ausfuhranmeldung muss nicht mehr ausgedruckt und am Schalter vorgewiesen werden.
  • Zolldaten vorab. Für Warensendungen ins Ausland verlangt die Post die Zolldaten vorab elektronisch. Ab einem bestimmten Warenwert braucht es eine Ausfuhranmeldung. Als Ausfuhrnachweis für die MWST dienen die elektronische Veranlagung oder die Belege der Post.
  • Einfuhr in die EU. Beim Kunden in der EU fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Für Sendungen bis zu einem bestimmten Warenwert gibt es das EU-Verfahren IOSS, mit dem Händler aus Drittstaaten die Steuer schon beim Verkauf erheben. Händler ausserhalb der EU brauchen dafür in der Regel einen Vertreter in der EU.
  • Einfuhr in die Schweiz. Beziehen Sie Ware aus dem Ausland, läuft die Einfuhr derzeit in einer Parallelphase. Anmeldungen im alten System sind bis 30.9.2027 möglich, danach nur noch über Passar.

Quellen: BAZG: Passar Ausfuhr · BAZG: Passar News 1/2026 · Die Post: FAQs about exports, customs and VAT · EU-Kommission: VAT One Stop Shop · BZSt: Import-One-Stop-Shop

Für den Shop heisst das: Versandarten, Zolldaten pro Produkt (etwa Ursprungsland und Warenbeschreibung) und ein klarer Hinweis, wer Einfuhrabgaben trägt. Nichts verärgert Kunden mehr als eine Nachzahlung an der Haustür.

Recht und Datenschutz in Kürze

Impressum. Wer online Waren oder Leistungen anbietet, muss nach UWG klar und vollständig über Identität und Kontaktadresse informieren, inklusive E-Mail. Dazu gehören Hinweise auf die technischen Schritte bis zum Vertragsschluss, die Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren, und eine unverzügliche elektronische Bestellbestätigung (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG).

Widerrufsrecht. Ein allgemeines Widerrufsrecht für Internetkäufe kennt das Schweizer Recht nicht. Sie können es freiwillig gewähren. Richtet sich Ihr Shop gezielt an Konsumenten in der EU, kann deren Recht greifen. Das gehört vor dem Start in eine Rechtsberatung.

Datenschutz. Das Datenschutzgesetz verlangt, dass Sie bei der Beschaffung von Personendaten über Identität, Zweck und Empfänger informieren (Art. 19 DSG). Für Cookies und ähnliche Technologien verlangt das Fernmeldegesetz, dass Nutzer über Bearbeitung und Zweck informiert werden und ablehnen können (Art. 45c FMG). Bedienen Sie Kunden in der EU, kommt die DSGVO dazu. Was das konkret heisst, erklärt der Ratgeber DSG und DSGVO: Was für KI in Schweizer KMU gilt.

Quellen: UWG (SR 241), Art. 3 · SECO: Probleme nach dem Kauf · DSG (SR 235.1), Art. 19 · FMG (SR 784.10), Art. 45c

So bereiten Sie die Offerte vor

Je klarer diese Punkte, desto genauer die Offerte:

  1. Sortiment: Anzahl Produkte, Varianten, Sets.
  2. Kunden: Privat, Firmen oder beides, und welche Zahlungsarten sie erwarten.
  3. Sprachen und Länder, in die Sie liefern.
  4. Systeme: Buchhaltung, ERP, Lager, Versand, mit Version und Paket.
  5. Wer welche Daten führt: Preise und Bestand im ERP oder im Shop?
  6. Was heute von Hand läuft und am meisten nervt.

Mehr braucht es für den Anfang nicht. Den Rest klären wir am Telefon.

Fazit

Ein Schweizer Webshop steht und fällt nicht mit dem Design, sondern mit dem, was nach dem Klick auf «Kaufen» passiert: TWINT im Checkout, Preise inklusive MWST, Bestellungen, die ohne Abtippen in bexio oder Abacus landen, und ein Versand, der auch über die Grenze funktioniert. Wer diese Punkte vor der Plattformwahl klärt, spart sich den zweiten Relaunch. Wie wir Shops bauen, zeigt die Seite Onlineshop erstellen lassen. Wie wir Abläufe dahinter automatisieren, steht unter Automatisierung. Und wie wir für Schweizer KMU arbeiten, erklärt die Seite KI-Agentur Schweiz.

Hinweis: Stand 22.10.2026. Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Treuhand, Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was KMU dazu am häufigsten fragen

Was muss ein Schweizer Webshop beim Preis anzeigen?
Für Angebote an Schweizer Konsumenten verlangt die Preisbekanntgabeverordnung den tatsächlich zu bezahlenden Preis in Franken, inklusive Mehrwertsteuer und weiterer überwälzter Abgaben. Versandkosten dürfen separat stehen, aber gut sichtbar. Ein zusätzlicher Preis in Euro ist zulässig.
Brauche ich TWINT in meinem Webshop?
Gesetzlich nicht. Aber laut TWINT nutzen über 6 Millionen Menschen die App, und 86 % der Onlineshops akzeptieren sie. Wer an Schweizer Privatkunden verkauft, plant TWINT deshalb besser von Anfang an ein. Eingebunden wird es über einen Zahlungsdienstleister oder ein Plugin für Ihr Shopsystem.
Gibt es in der Schweiz ein Widerrufsrecht für Onlinekäufe?
Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Internetkäufe kennt das Schweizer Recht nicht. Sie können es freiwillig gewähren. Verkaufen Sie gezielt an Konsumenten in der EU, kann deren Recht greifen. Das klären Sie am besten mit einer Rechtsberatung.
Wie kommen die Bestellungen in bexio oder Abacus?
Über eine fertige App, eine Integrationsplattform oder eine eigene Schnittstelle. Welcher Weg passt, hängt davon ab, welche Daten fliessen sollen und in welche Richtung. Die Ratgeber zu bexio und Abacus zeigen die Wege im Detail.
Was kostet ein Webshop in der Schweiz?
Das hängt von Plattform, Sortiment, Anbindungen und Sprachen ab. Darum nennen wir hier keine Pauschalen. Nach einem Gespräch per Telefon oder E-Mail bekommen Sie eine Offerte zum Festpreis, mit den laufenden Kosten getrennt ausgewiesen.
Kann ich aus der Schweiz auch an Kunden in der EU verkaufen?
Ja, aber dann kommen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer in der EU und allenfalls EU-Verbraucher- und Datenschutzrecht dazu. Für Sendungen mit geringem Warenwert gibt es in der EU das Verfahren IOSS. Planen Sie den Versand in die EU als eigenen Prozess, nicht als Häkchen in den Versandeinstellungen.
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