Wo Ihre Daten liegen. Und warum das erlaubt ist.
Kurze Antwort: Das Schweizer Datenschutzgesetz verlangt keine Datenhaltung in der Schweiz. Es verlangt, dass Personendaten nur in Staaten gehen, die der Bundesrat als angemessen anerkannt hat, oder dass zusätzliche Garantien bestehen (Art. 16 DSG). Deutschland steht auf dieser Liste.
Umgekehrt hat die EU-Kommission am 15. Januar 2024 bestätigt, dass die Schweiz ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Daten fliessen damit in beide Richtungen ohne zusätzliche Garantien. Einen Auftragsbearbeitungsvertrag braucht es trotzdem. Den bringen wir mit.
Heikel wird es bei Diensten aus den USA: Seit dem 15. September 2024 gelten dort nur Unternehmen als angemessen, die unter dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind. Darum legen wir für jedes Projekt offen, welche Dienste beteiligt sind und wo sie Daten bearbeiten.
Bei uns laufen Daten und Abläufe auf Wunsch auf einem eigenen Server in Deutschland. Sprachmodelle nutzen wir mit Auftragsbearbeitungsvertrag und Verarbeitung in der EU, bei sensiblen Daten auch als eigenes Modell. Umgesetzt nach den Vorgaben von DSG und DSGVO. Verlangt Ihre Branche Daten in der Schweiz, sagen Sie es im ersten Gespräch. Dann klären wir, ob und wie das in Ihrem Projekt geht, bevor eine Offerte entsteht.
Quellen: DSG, Art. 16 · DSV, Anhang 1 · Bundesamt für Justiz: Staatenliste · EDÖB: Angemessenheit der Schweiz, 15.1.2024 · EDÖB: Swiss-U.S. Data Privacy Framework